An der Vereinbarung von Zielen für einen Supervisionskontrakt sollten in der Regel alle Beteiligten – Beschäftigte als Supervisand/innen, Vorgesetzte als Auftraggeber, Supervisor als Auftragnehmer – mitwirken.
Bei einer Teamsupervision bestimmen die Teammitglieder die Supervisionsthemen im Rahmen des Supervisionskontraktes und steuern das Arbeitstempo. Während das Team für die Themen der Supervision zuständig ist, verantworte und gestalte ich als Supervisor vor allem das Setting: Arbeitsweise, Struktur, Methoden.
Im Dreiecksvertrag sind Auftraggeber und Supervisand/in nicht personenidentisch. Diese Konstellation tritt z. B. auf, wenn eine Organisation den Supervisor beauftragt, eine Supervision in einem Team durchzuführen. Ergebnisse, die die Leitung der Organisation von der Supervision erwartet, werden wie die Ziele und Erwartungen der Supervisand/innen im Dreieckskontrakt festgehalten. Auch die Form des Ergebnisberichts an die Leitung nach Abschluss des Supervisionsprozesses kann kontraktiert werden.
Im Kontrakt geht es um den Rahmen der Supervision, Supervisionsziele, Verschwiegenheit, Vertrauensschutz, Verbindlichkeit und Grenzen. Der Kontrakt dient der Sicherung der Arbeitsbeziehung und der Ermöglichung eines Arbeitsbündnisses zwischen Auftraggeber/in und Supervisor.